Setzen Sie sich ein Denkmal und bleiben Sie in Erinnerung, dann sollten Sie stiften ...

Stiften kann jeder. Dafür sind keine großen Beträge notwendig. In einer Stiftung kann der Stifter seinem Bedürfnis, für das Gemeinwohl tätig zu werden, Raum geben. Wenn Ihnen der Erhalt eines Projektes oder einer Initiative am Herzen liegt, dann sind Zustiftungen zugunsten der Euros-Stiftung das Richtige für Sie.

 

Ihr Stiftungsvermögen bleibt erhalten und dessen Erträge werden für die von Ihnen gewünschten Ziele im Rahmen der Stiftung langfristig und dauerhaft eingesetzt. Gemeinnützige Stiftungen sind steuerbegünstigt. Bei Zustiftungen werden keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern fällig.

Mit dem gestifteten Barvermögen erwirbt die Stiftung sichere Anlagen, wie z. B. von Grundstücken.

 

… oder dann sollten Sie spenden?

 

Wenn Ihnen ein gewünschtes Projekt oder eine Initiative unserer Stiftung besonders am Herzen liegt, können Sie Ihre Unterstützung mit einer zweckgebundenen Spende zum Ausdruck bringen.

Bankverbindung:

VR Bank Lausitz eG

IBAN: DE56 1806 2678 0000 3056 18

 

Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenbescheinigung und werden auf Wunsch als Stifter oder Spender genannt.